Corona-Auszeit: Urlaub für Familien in Hartz IV

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Das Bundesfamilienministerium hat jetzt angekündigt, dass Betroffene von Hartz IV Zuschüsse für eine Woche Urlaub aus dem „Corona-Aufholpaket“ beantragen können. Mit der „Corona-Auszeit für Familien“ soll Familien in Hartz IV nun eine Woche Urlaub ermöglicht werden. Dazu stehen 50 Millionen Euro aus dem „Aufholpaket“ zur Verfügung. „Nicht jeder kann sich einen Urlaub leisten, aber alle sollen sich erholen können“, sagte Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht. Viele Familien in Hartz IV können sich jedoch auch unabhängig von der Pandemie keine Woche Urlaub leisten.

Die „Corona-Auszeit für Familien“ funktioniert als Zuschuss. Die Regierung übernimmt 90 Prozent der Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Betroffene müssen die restlichen 10 Prozent selbst übernehmen. Die Maßnahme kann insgesamt zwei Mal beantragt werden, ein Mal in 2021 und ein Mal in 2022.

Berechtigt sind alle Familien, die nach Berechnungsgrundage der Sozialhilfe-Regelsätze unterhalb der Einkommensgrenze liegen oder ein Familienmitglied mit dem Grad einer Behinderung von 50 oder mehr haben. Mindestens ein minderjähriges Kind muss an dem Urlaub teilnehmen. Gefördert wird der Urlaub für Betroffene in ausgewählten Unterkünften in ganz Deutschland, welche auf der Homepage des Ministeriums aufgeführt sind.

o   https://www.gegen-hartz.de/news/corona-auszeit-urluab-fuer-familien-in-hartz-iv

o   https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/corona-auszeit-fuer-familien

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Bei Interesse bei United Nackenheim melden

Osterferienprogramm – Einladung zum talentCAMPus@home

 Die Kreisvolkshochschule bietet in Kooperation mit dem Jugendhaus Oppenheim einen TalentCAMPus Online in den Osterferien an. Es stehen einige Leihgräte zur Verfügung, sodass auch Kinder teilnehmen können, die privat keine Geräte haben. Näheres erfahren Sie in anhängendem Flyer und bei Frau Darmstadt:  Telefon 06132 787-7103 und E-Mail  darmstadt.daniele@mainz-bingen.de.

Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten für die Teilnahme am pandemiebedingten Distanz-Schulunterricht

Aufgrund einer aktuellen Gesetzesänderung im Sozialgesetzbuch II sind die Jobcenter in Ausnahmefällen dazu verpflichtet, Schülerinnen und Schülern ein digitales Endgerät (z.B. Laptop) nebst Zubehör (z.B. Drucker) zu bewilligen, sofern ein solcher Bedarf besteht (Endgerät ist für den Distanz-Unterricht erforderlich) und nicht durch Dritte vorrangig sichergestellt werden kann. 

Diese Regelungen gelten auch für Empfänger von Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).

Eine vorrangige Sicherstellung ist gegeben, wenn die Schülerin oder der Schüler ein digitales Endgerät von der Schule bereits ausgeliehen hat oder dieses zeitnah ausleihen kann. 

Daher wird bei der Geltendmachung eines solchen Bedarfs eine Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit eines digitalen Endgeräts zur häuslichen Teilnahme am Schulunterricht und über eine nicht vorhandene Ausleihmöglichkeit benötigt.

Zum Nachweis beim zuständigen Leistungsträger bitten wir den beiliegenden Vordruck, durch die Schule, auszufüllen zu lassen und der Schülerin oder dem Schüler auszuhändigen.

  • Anfrage zum Vorgehen des Jobcenter MZ-BI – Anspruch auf digitale Endgeräte für das Homeschooling
    • In Rheinland-Pfalz wurden die Schulen durch das Bildungsministerium, mittels des beigefügten Schreibens, über die Weisung der Bundesagentur zur Beschaffung digitaler Endgeräte informiert. Des Weiteren wurde der in der Anlage beigefügte Vordruck den Schulen zur Verfügung gestellt. Dies soll das Verfahren  bei der Beantragung von digitalen Endgeräten verkürzen und unnötige Kontakte vermeiden. Unsere Mitarbeiter wurden informiert, dass die Vordrucke bei den Schulen bereits vorliegen und die Antragsteller die Bescheinigung direkt bei den Schulen einholen können.
    • Die Weisung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gilt bei Anspruch auf Grundsicherung nach SGB II falls für Distanzunterricht benötigte Geräte nicht gestellt werden. Die Höhe des Mehrbedarfs soll im Einzelfall auf der Grundlage der schulischen Vorgaben ermittelt werden und sollte im Regelfall den Gesamtbetrag von 350,00 EUR je Schülerin oder Schüler für alle benötigten Endgeräte (z. B. Tablet/PC jeweils mit Zubehör, z. B. Drucker, Erstbeschaffung von Druckerpatronen) nicht übersteigen. Dabei ist der auf einen Drucker entfallende Anschaffungspreis auf alle zur Bedarfsgemeinschaft gehörenden Schülerinnen und Schüler nach Köpfen aufzuteilen. Gegebenenfalls kann ein Mehrbedarf auch nur zur Beschaffung eines Druckers anerkannt werden (die Regionaldirektion der BA Rheinland-Pfalz/Saarland hat 80,- € für einen Drucker –nebst Zubehör- grundsätzlich für auskömmlich beziffert).

Herbstschule Nackenheim Nackenheim (5. – 8. Klassenstufe) – Termin 12.10.2020

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

auch in den Herbstferien bieten der Kreis, die Verbandsgemeinden und Städte die Herbstschule für Schülerinnen und Schüler an. Das Angebot ist kostenfrei! Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um schulischen Unterricht handelt, sondern um ein Nachhilfeangebot in den Fächern Deutsch und Mathe. Nachhilfe in anderen Fächern ist nicht möglich. Die Kinder werden von Ehrenamtlichen (volljährige Oberstufenschüler, pensionierte Lehrkräfte, Lehramtsstudierende u. Ä.) betreut. Die Herbstschule findet jeweils vom 12. – 16.10.2020 (Woche 1) und vom 19. – 23.10.2020 (Woche 2) von 09 Uhr – 12 Uhr statt. Eine Teilnahme an beiden Wochen ist nicht möglich.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Ablauf und zum Inhalt der Herbstschule finden Sie unter https://bm.rlp.de/de/bildung/herbstschule/

Die verbindliche Anmeldung für die Angebote für Schülerinnen undSchüler der 5. – 8. Klasse ist von Montag, 21.09.2020 bis Mittwoch, 30.09.2020 unter dem Link

https://herbstschule.mainz-bingen.de  möglich.

Anmeldungen nach dem 30.09.2020 können leider nicht berücksichtigt werden.

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung an Ihre angegebene Emailadresse. Hierbei handelt es sich nicht um eine Teilnahmebestätigung, diese können erst nach Ablauf der Anmeldefrist versandt werden. Diese und weitere Informationen lassen wir Ihnen per Email zukommen!

Die Herbstschulangebote für Kinder der 1. – 4. Klasse werden eigenständig durch die Städte und Verbandsgemeinden organisiert. Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu an die zuständigen Ansprechpartnerinnen und -partner in den Gemeinde-/Stadtverwaltungen!

Elternbildungsprogramm für Migranten der kvhs in Guntersblum

Die KVHS startet Ende Oktober ein spezielles Elternbildungsprogramm für Migranten in Guntersblum.

Themen werden u.a. folgende sein:

–          Zurechtfinden im Kita- und Schulsystem

–          (Kinder-)rechte

–          Gesundheit

–          Umwelt und Konsum

–          und andere Themen, die Eltern betreffen

Der Kurs ist für Teilnehmenden mit geringen Sprachkenntnissen gedacht und wird von ein Lehrerin aus dem Bereich Deutsch als Fremdsprache geleitet, sodass ein sprachsensibler Umgang mit den Teilnehmenden gewährleistet ist und die Themen sprachlich entsprechend aufbereitet werden.

Hier die Kursdetails:

Start:                   Dienstag, 29.10.2019 

Ort:                      Ev. Gemeindehaus Guntersblum, Kirchstr. 2

Kurstage:            Montag, Dienstag und Mittwoch

Zeit:                      09:30-12:30 Uhr

Bitte geben Sie das Angebot an Interessierte weiter. Einen Anmeldebogen finden Sie im Anhang.

Informationen zum Familiennachzug für Menschen mit subsidiärem Schutz

Liebe Leute mit subsidiärem Schutz,

اعزائي اصحاب الحماية الفرعية

wir haben in den letzten Wochen viele Informationen über die Visumverfahren von Familienangehörigen von subsidiär geschützte Flüchtlingen gesammelt. Diese Informationen möchten wir hier mit euch teilen – und ein paar Tipps geben.
Unsere Informationen sind zur Situation in Beirut, Erbil, Amman und Istanbul. Über die Situation an anderen Botschaften haben wir keine Informationen.

لقد جمعنا الكثير من المعلومات في الاسابيع الماضية حول لم الشمل لأسر اللاجئين الحاصلين على الحماية الثانوية , ونود مشاركة هذه المعلومات معكم واعطائكم بعض المعلومات
هذه المعلومات متعلقة بالحالة في السفارات الالمانية في بيروت , عمان , اربيل و اسطنبول اما بخصوص بقية السفارات فليس لدينا معلومات للاسف

http://familienlebenfueralle.net/2018/08/informationen-zum-familiennachzug-fuer-menschen-mit-subsidiaerem-schutz/ 

Nachhilfe für Schüler und Auszubildende in Oppenheim oder Nierstein

Lernförderung in Schule und Ausbildung

Die VHS bietet, in Kooperation mit den Integrationslotsen, Lernförderung und Nachhilfe für Schüler und Auszubildende aller weiterführenden Schulen an.

Lernziele:

  • Verbesserung der schulischen Leistungen in Berufs- und Realschule plus, IGS undGymnasium
  • Verbesserung der deutschen Sprache
  • Verbesserung von Lese- und Schreibkompetenzen
  • Vorbereitung von Klassenarbeiten undPrüfungen

Dozent:                    Julian Baumgärtner u.a.

Kostenbeitrag:        gebührenfrei

Anmeldung:   kvhs Mainz-Bingen | 06132787-7102 – info@kvhs-mainz-bingen.de

Entweder: dienstags von 18:30 – 20:45 Uhr in der Realschule plus Nierstein – Lernförderung Nierstein

Oder:  montags von 18:30 – 20:45 Uhr im Jugendhaus Oppenheim, Vorraum Lehrküche – Lernförderung Oppenheim

Einladung Ferienfreizeit im Ländlichen Reit- und Fahrverein Bodenheim (Kinder von 7-12 Jahre)

Wir, das Jugendteam des Ländlichen Reit- und Fahrvereins Bodenheim und das Jugendteam Rheinland-Pfalz haben für diese Ferien eine kleine Wochenendfreizeit für Kinder und Flüchtlingskinder geplant.

Die letzten Jahre ist die Freizeit immer sehr gut bei den Kindern angekommen und so haben wir uns entschieden, dieses Jahr auch Flüchtlinge explizit hierzu einzuladen.


Leider hat sich gerade herausgestellt, dass sich in „Kulturbuntes Bodenheim“ nicht genügend Kinder finden werden, die Lust oder Zeit hätten, bei unserer Freizeit mitzumachen, wovon wir schon fest ausgegangen sind.

Das ist jetzt sehr spontan, aber wir würden gerne Kinder zwischen etwa 7 bis 12 Jahren einladen, bei unserer Freizeit mitzumachen.
Wir haben eine Hofralley, Shettys bespaßen, eine Reitstunde, eine Übernachtung von Samstag auf Sonntag und viele lustige Spiele geplant und würden uns sehr freuen, wenn sich bei euch ein paar Kinder finden würde, die gerne mit uns ein spaßiges Wochenende verbringe möchten! Das Angebot wäre für die Flüchtlingskinder kostenlos.
  • Wann: 20.-22. Juli (Übernachtung vom 21.-22.)
  • Freitag von 14:00 – 19:00 Uhr
  • Samstag ab 13:00 Uhr
  • Sonntag bis 14:00
  • Wo: Ländlicher Reit- und Fahrverein Bodenheim,  Setzerweg, 55294 Bodenheim
Wenn es interessierte Kinder gibt, würden wir uns sehr freuen, wenn auch noch ein Betreuer, der den Kindern bekannt ist und ihre Sprache spricht, dabei wäre. Wir drücken die Daumen und hoffen sehr, dass sich bei euch noch ein paar Kinder finden.
Viele liebe und sommerliche Grüße,
Klara Weber
Jugendwart LRFV Bodenheim