Corona-Auszeit: Urlaub für Familien in Hartz IV

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Das Bundesfamilienministerium hat jetzt angekündigt, dass Betroffene von Hartz IV Zuschüsse für eine Woche Urlaub aus dem „Corona-Aufholpaket“ beantragen können. Mit der „Corona-Auszeit für Familien“ soll Familien in Hartz IV nun eine Woche Urlaub ermöglicht werden. Dazu stehen 50 Millionen Euro aus dem „Aufholpaket“ zur Verfügung. „Nicht jeder kann sich einen Urlaub leisten, aber alle sollen sich erholen können“, sagte Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht. Viele Familien in Hartz IV können sich jedoch auch unabhängig von der Pandemie keine Woche Urlaub leisten.

Die „Corona-Auszeit für Familien“ funktioniert als Zuschuss. Die Regierung übernimmt 90 Prozent der Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Betroffene müssen die restlichen 10 Prozent selbst übernehmen. Die Maßnahme kann insgesamt zwei Mal beantragt werden, ein Mal in 2021 und ein Mal in 2022.

Berechtigt sind alle Familien, die nach Berechnungsgrundage der Sozialhilfe-Regelsätze unterhalb der Einkommensgrenze liegen oder ein Familienmitglied mit dem Grad einer Behinderung von 50 oder mehr haben. Mindestens ein minderjähriges Kind muss an dem Urlaub teilnehmen. Gefördert wird der Urlaub für Betroffene in ausgewählten Unterkünften in ganz Deutschland, welche auf der Homepage des Ministeriums aufgeführt sind.

o   https://www.gegen-hartz.de/news/corona-auszeit-urluab-fuer-familien-in-hartz-iv

o   https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/corona-auszeit-fuer-familien

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