Das BAMF warnt auf seiner Homepage (www.bamf.de) vor Personen, die sich als BAMF-Mitarbeitende ausgeben und Geflüchtete befragen:
„Warnung! In der jüngsten Vergangenheit haben sich mehrfach Personen als Mitarbeitende des Bundesamtes ausgegeben und zu einem Gespräch gebeten, in dem sie AsylantragstellerInnen intensiv befragt haben. Teilweise geschah dies unter dem Vorwand, es gehe um eine zweite Anhörung. Wichtig: Das Bundesamt führt keine Hausbesuche durch! Es handelt sich nicht um Mitarbeitende des Bundesamtes! Das Bundesamt hat deshalb Strafanzeige gestellt. Sollte Ihnen ähnliches passieren oder sollten Sie als BetreuerIn ähnliches beobachten, melden Sie dies bitte Ihrer örtlichen Polizeistelle.“
Auf der Facebookseite des BAMF gibt es die Warnung in verschiedenen Sprachen: https://www.facebook.com/pg/bamf.socialmedia
Bitte informieren Sie die Polizei und geben Sie auch uns Bescheid, wenn Sie von solchen Vorfällen hören.
(Die Warnung des BAMF bezieht sich allerdings nicht – das wurde von einigen Kommentatoren auf Facebook offenbar schon verwechselt – auf die tatsächlich von der Behörde verschickten Einladungen zum Gespräch zwecks Prüfung eines Widerrufs des Schutzstatus, siehe dazu die Information von Pro Asyl: https://www.proasyl.de/hintergrund/gespraechseinladung-des-bundesamtes-droht-widerruf-des-fluechtlingsstatus/.)

Am 1. August beginnt offiziell das nächste Ausbildungsjahr und die meisten Verträge sind schon lange unter Dach und Fach. Aber auch auf den letzten Drücker können Jugendliche noch einen Ausbildungsplatz ergattern. Der Arbeitsagentur liegen noch etliche offene Stellenangebote vor, die bisher nicht besetzt werden konnten.
Wir suchen ab Sofort in Nackenheim
Wir, das Jugendteam des Ländlichen Reit- und Fahrvereins Bodenheim und das Jugendteam Rheinland-Pfalz haben für diese Ferien eine kleine Wochenendfreizeit für Kinder und Flüchtlingskinder geplant.
Für VOR dem 17.03.2016, also VOR Aussetzung des Familiennachzuges, mit subsidiärem Schutz Anerkannte ergibt sich aus dem Familiennachzugsneuregelungsgesetz eine neue letzte Frist wenn bisher durch die Familienangehörigen noch KEIN Visumantrag bei einer deutschen Auslandsvertretung gestellt wurde: