Nackenheimer Online Flüchtlingsvollversammlung – 9.11.2022 um 19:00 Uhr 

Es gibt wichtige Neuigkeiten zur Flüchtlingsbetreuung durch United Nackenheim in 2023. Wir bitten euch diesen Termin frei zu halten um an dieser online Versammlung teilzunehmen.

United Nackenheim lädt Sie zu einem geplanten Zoom-Meeting ein.

Thema: United Nackenheim Flüchtlingsvollversammlung

Uhrzeit: 9.Nov. 2022 19:00 Uhr

Um am Meeting teilzunehmen bitte folgenden Link verwenden: https://us02web.zoom.us/j/84871865572?pwd=UWhBUmxPYnNXZnk0T3VwVzJGc1Bwdz09

( Meeting-ID: 848 7186 5572 – Kenncode: 123247

Noch nie an einer Zoom Konferenz teilgenommen? 

Sie können an einem Zoom Testmeeting teilnehmen, um sich mit Zoom vertraut zu machen und Ihr Mikrofon/Ihre Lautsprecher zu testen, bevor Sie an einem Meeting teilnehmen. https://support.zoom.us/hc/de/articles/115002262083-An-einem-Testmeeting-teilnehmen

Ankündigung der Einstellung der aktiven ehrenamtlich Arbeit für United Nackenheim zum 31.12.2022 von Peter Stey

Ich werde meine aktive ehrenamtliche Arbeit als kommissarische Moderator und aktives Mitglied von United Nackenheim zum 31.12.2022 einstellen. Ich plane weiterhin als passives Mitglied United Nackenheim anzugehören.

  • Die Beratung von Flüchtlingen, Asylbewerber und Bürgern von Nackenheim werde ich mit Wirkung zum 1.12.2022 einstellen.
  • Ich werde ich mich damit, nach acht Jahren aktiver Arbeit in der Flüchtlingsbetreuung, aus diesem Sachgebiet der Ehrenamtsarbeit zurückziehen.

Folgende Mitglieder erklären ebenfalls ihren Rückzug aus der aktiven Flüchtlingsarbeit mit Wirkung zum 31.12.2022:

  • Monika Balbach – Kassiererin
  • Werner Balbach – Werkstatt
  • Ingrid Stey – Wohnraum, Sachspenden und Mädchen für alles

Alle Mitglieder bedanken sich für die gute Zusammenarbeit mit der Ortsgemeinde in den letzten 8 Jahren. Die Arbeit wird, basierend auf den bestehenden Beschlüssen von United Nackenheim, bis zu diesem Termin fortgeführt.

Was bedeutet dies für die von United Nackenheim bisher betreuten Menschen?

Weitere Informationen werden in dem online Meeting gegeben und können auch den nachfolgenden Dateien entnommen werden.

Coronakrise – Situation bei den Botschaften

Schließung angekündigt

·         Afghanische Botschaft Berlin https://botschaft-afghanistan.de/, seit 16.03.2020 bis auf Weiteres geschlossen

·         Iranisches Konsulat in Berlin https://germany.mfa.gov.ir/portal/newsview/578036/%D8%A7%D8%B7%D9%84%D8%A7%D8%B9%DB%8C%D9%87-%DA%86%DA%AF%D9%88%D9%86%DA%AF%DB%8C-%D8%A7%D8%B1%D8%A7%DB%8C%D9%87-%D8%AE%D8%AF%D9%85%D8%A7%D8%AA-%DA%A9%D9%86%D8%B3%D9%88%D9%84%DB%8C-%D8%A8%D8%A7-%D8%AA%D9%88%D8%AC%D9%87-%D8%A8%D9%87-%D8%A8%D8%AD%D8%B1%D8%A7%D9%86-%DA%A9%D8%B1%D9%88%D9%86%D8%A7 nur bei Notfällen, zuvor telefonisch melden

·         Nigerianische Botschaft Berlin https://nigeriaembassygermany.org/, bis auf Weiteres keine konsularischen Dienstleistungen

Kein Hinweis auf Schließung

·        Äthiopische Botschaft Berlin http://aethiopien-botschaft.de/

·        Syrische Botschaft Berlin http://www.mofa.gov.sy/berlin-embassy/

·        Irakische Botschaft Berlin http://www.iraqiembassy-berlin.de/

·        Türkische Botschaft Berlin http://berlin.be.mfa.gov.tr/Mission/Announcements

Keine Internetpräsenz

·        Eritrea ·        Somalia 

Anträge für die Ausstellung einer Tazkira – wie geht das

Am 12.07.2019 um 14:58 schrieb Schneider, Susanne:

Sehr geehrte Frau Becker,

vielen Dank für Ihre Nachricht an die Staatssekretärin Dr. Christiane Rohleder, in der Sie mir Informationen bezüglich der Probleme afghanischer Schutzsuchender, die die Ausstellung einer Tazkira beim afghanischen Generalkonsulat beantragen wollen, geben. 

Das Generalkonsulat hat auf Anfrage gegenüber der Zentralstelle für Rückführungsfragen Rheinland-Pfalz (ZRF)  bestätigt, dass die Systemumstellung in Afghanistan beendet ist und Anträge auf Ausstellung einer Tazkira wieder im Generalkonsulat Bonn entgegengenommen werden. Ich gehe davon aus, dass sich die von Ihnen geschilderte Problematik damit erledigt hat.

Ihnen meinen ausdrücklichen Dank für Ihren Einsatz für Geflüchtete. Bei Rückfragen können Sie Sich gerne jederzeit bei mir melden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Susanne Schneider

Persönliche Referentin der Staatssekretärin

MINISTERIUM FÜR FAMILIE, FRAUEN, JUGEND, 

INTEGRATION UND VERBRAUCHERSCHUTZ

Siehe auch 

http://encourage-ev.de/2018/11/10/erklaerung-der-afghanischen-botschaft-weg-zu-taskira-und-reisepass-fuer-afghaninnen/

Debatte über eine potentielle Verschärfung der Leitlinien für die Anerkennung syrischer Flüchtlinge

Nun kam die Meldung aus dem BMI (Bundesministerium des Inneren) , dass die Anerkennungspraxis vorerst nicht geändert wird. Flüchtlinge aus Syrien müssen also vorerst nicht befürchten, dass das Bamf ihre Asylanträge anders bewertet als bisher.

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-05/asylpolitik-horst-seehofer-syrer-fluechtlinge-anerkennung

Mehrsprachiges YouTube-Tutorial zur Ausbildungsduldung

© Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)

Wenn das Asylverfahren negativ entschieden wurde, kommt trotzdem ein Aufenthalt in Deutschland in Betracht. Zum Beispiel über eine Ausbildungsduldung. Wie das funktioniert und wie man überhaupt eine Ausbildung in Deutschland findet? – Das erklärt der Flüchtlingsrat Thüringen in seinen Videos auf Deutsch, Arabisch/ العربية, Dari/دری, Französisch, Tigrinya/ትግርኛ, Serbokroatisch/hrvatski.

https://fluechtlingshelfer.info/start/detail-start/mehrsprachiges-youtube-tutorial-zur-ausbildungsduldung/

Wohnsitzauflage VG Bodenheim – Die VG wird keine Anträge auf Auszug aus den VG-Unterkünften mehr entgegennehmen.

Vor einigen Tagen erreichte mich eine Mail der Verbandsgemeinde zum Thema Wohnungen für Asylbewerber.(Mail vom 18.10.2018) Die Mail veröffentliche ich am Ende des Beitrages. Dies bedeutet das Asylbewerbern in der VG Bodenheim nicht länger die Anmietung eigener Wohnungen gestattet wird.

Hier ein Auszug der Mail:

Die VG wird keine Anträge auf Auszug aus den VG-Unterkünften mehr entgegennehmen. Bereits bestehende Mietverhältnisse für nicht Anerkannte werden davon nicht berührt.
Grundlage für diese Entscheidung ist §60, AsylG (Auflagen), https://dejure.org/gesetze/AsylG/60.html:

(1) Ein Ausländer, der nicht oder nicht mehr verpflichtet ist, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, und dessen Lebensunterhalt nicht gesichert ist (§ 2 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes), wird verpflichtet, an dem in der Verteilentscheidung nach § 50 Absatz 4 genannten Ort seinen gewöhnlichen Aufenthalt zu nehmen (Wohnsitzauflage). Findet eine länderübergreifende Verteilung gemäß § 51 statt, dann ergeht die Wohnsitzauflage im Hinblick auf den sich danach ergebenden Aufenthaltsort. Der Ausländer kann den in der Wohnsitzauflage genannten Ort ohne Erlaubnis vorübergehend verlassen.

(2) Ein Ausländer, der nicht oder nicht mehr verpflichtet ist, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, und dessen Lebensunterhalt nicht gesichert ist (§ 2 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes), kann verpflichtet werden,
1. in einer bestimmten Gemeinde, in einer bestimmten Wohnung oder Unterkunft zu wohnen,
2.in eine bestimmte Gemeinde, Wohnung oder Unterkunft umzuziehen oder
3.in dem Bezirk einer anderen Ausländerbehörde desselben Landes seinen gewöhnlichen Aufenthalt und Wohnung oder Unterkunft zu nehmen.
Eine Anhörung des Ausländers ist erforderlich in den Fällen des Satzes 1 Nummer 2, wenn er sich länger als sechs Monate in der Gemeinde, Wohnung oder Unterkunft aufgehalten hat. Die Anhörung gilt als erfolgt, wenn der Ausländer oder sein anwaltlicher Vertreter Gelegenheit hatte, sich innerhalb von zwei Wochen zu der vorgesehenen Unterbringung zu äußern. Eine Anhörung unterbleibt, wenn ihr ein zwingendes öffentliches Interesse entgegensteht.

(3) Zuständig für Maßnahmen nach Absatz 1 Satz 1 ist die nach § 50 zuständige Landesbehörde. Die Wohnsitzauflage soll mit der Zuweisungsentscheidung nach § 50 verbunden werden. Zuständig für Maßnahmen nach Absatz 1 Satz 2 ist die nach § 51 Absatz 2 Satz 2 zuständige Landesbehörde. Die Wohnsitzauflage soll mit der Verteilungsentscheidung nach § 51 Absatz 2 Satz 2 verbunden werden. Zuständig für Maßnahmen nach Absatz 2 ist die Ausländerbehörde, in deren Bezirk die Gemeinde oder die zu beziehende Wohnung oder Unterkunft liegt.

Für Rückfragen zu dieser Regelung steht der Fachbereichsleiter Herr Kehr zur Verfügung.“

Informationen zum Familiennachzug für Menschen mit subsidiärem Schutz

Liebe Leute mit subsidiärem Schutz,

اعزائي اصحاب الحماية الفرعية

wir haben in den letzten Wochen viele Informationen über die Visumverfahren von Familienangehörigen von subsidiär geschützte Flüchtlingen gesammelt. Diese Informationen möchten wir hier mit euch teilen – und ein paar Tipps geben.
Unsere Informationen sind zur Situation in Beirut, Erbil, Amman und Istanbul. Über die Situation an anderen Botschaften haben wir keine Informationen.

لقد جمعنا الكثير من المعلومات في الاسابيع الماضية حول لم الشمل لأسر اللاجئين الحاصلين على الحماية الثانوية , ونود مشاركة هذه المعلومات معكم واعطائكم بعض المعلومات
هذه المعلومات متعلقة بالحالة في السفارات الالمانية في بيروت , عمان , اربيل و اسطنبول اما بخصوص بقية السفارات فليس لدينا معلومات للاسف

http://familienlebenfueralle.net/2018/08/informationen-zum-familiennachzug-fuer-menschen-mit-subsidiaerem-schutz/ 

Vorsicht: Betrüger geben sich als Mitarbeiter des IOM aus. Warnung in Arabische, Farsi und Tigrinya

IOM Warnung 2

IOM Warnung 4

IOM Warnung 3

Die Ausländerbehörde hat nachstehende Warnung seitens der IOM Deutschland (Internationale Organisation für Migration) erhalten und bittet mich, sie Ihnen weiterzuleiten:

„Die Internationale Organisation für Migration (IOM) möchte darauf aufmerksam machen, dass Betrüger die offizielle Telefonnummer der IOM in Deutschland missbraucht haben, um betrügerische Anrufe zu tätigen. In diesen drohen die Betrüger mit Abschiebung und verlangen unter anderem die Überweisung von Geldbeträgen.

Wir weisen darauf hin, dass die Anrufe nicht von IOM stammen und in keiner Weise mit Aktivitäten der IOM in Verbindung stehen.

Eine solche Verwendung der IOM Telefonnummer und des Namens von IOM ist nicht autorisiert und ist illegal. IOM nimmt diese Angelegenheit sehr ernst und wird strafrechtliche Maßnahmen gegen solche betrügerischen Praktiken ergreifen.

Wir raten Ihnen dringend vorsichtig bezüglich dieser oder ähnlichen betrügerischen Anrufen oder E-Mails zu sein, die den Namen von IOM missbrauchen. Jegliche Weiterreichung von persönlichen Informationen oder Geld an diejenigen, die solche betrügerischen Anrufe tätigen, kann zu Identitätsdiebstahl, finanziellen Verlusten und anderen Schäden führen. IOM haftet nicht für jegliche Ansprüche, die sich aus betrügerischen Praktiken ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt, auf Ansprüche aus Diebstahl, Verlust oder Beschädigung.

Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie einen verdächtigen Anruf oder eine E-Mail erhalten haben, leiten Sie diese Information bitte an iom-germany@iom.int  oder an abuse@iom.int weiter.“

 

Mit freundlichen Grüßen

IOM Deutschland – Internationale Organisation für Migration – Berlin – Deutschland / Nürnberg – Deutschlan

+49 911 43 000

www.iom.int

Am 31.07. endet Frist für VOR 17.03.2016 subsidiär Geschützte

Für VOR dem 17.03.2016, also VOR Aussetzung des Familiennachzuges, mit subsidiärem Schutz Anerkannte ergibt sich aus dem Familiennachzugsneuregelungsgesetz eine neue letzte Frist wenn bisher durch die Familienangehörigen noch KEIN Visumantrag bei einer deutschen Auslandsvertretung gestellt wurde:

Informationen in Dari, Arabisch und Kurmanci findet man hier: 

IOM Familiennachzug – Informationen für Syrer und Iraker

Mitte März hat die Deutsche Botschaft Beirut mitgeteilt, dass alle Terminanfragen für den regulären Familiennachzug (NICHT sonstige Familienangehörige) zu anerkannten Flüchtlingen abgearbeitet sind. Alle Antragsteller, die bisher noch keinen Termin erhalten haben, werden gebeten, die alten Terminanfragen zu stornieren und einen neuen Termin zu buchen. Die Wartezeit auf den neuen Termin zur Vorsprache ist nun gering, da momentan weniger neue Terminanfragen gestellt werden als Kapazität vorhanden ist. Die Wartezeit auf den neuen Termin zur Vorsprache ist nun gering, da momentan weniger neue Terminanfragen gestellt werden als Kapazität vorhanden ist. Die Terminvergabe für alle Personen, die bisher noch keinen Termin erhalten haben, erfolgt seit dem 15.03.2018 nicht mehr über IOM, sondern wieder direkt über das Terminvergabesystem der deutschen Botschaft Beirut:
https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_realmList.do?request_locale=de&locationCode=beir

Übrigens hat Ende letzten Monats ein neues FAP-Büro in Amman, Jordanien eröffnet. Dort werden syrische und irakische Flüchtlinge unterstützt den Familiennachzug nach Deutschland zu organisieren. Unter info.fap.jd@iom.int kann auf Arabisch, Deutsch und Englisch Kontakt aufgenommen werden. Es ist auch möglich ohne Termin vorbei zu kommen – Adresse: Abdulla bin Jubaos Street, Builduing No. 7, Tla´Al Ali, Amman