Für VOR dem 17.03.2016, also VOR Aussetzung des Familiennachzuges, mit subsidiärem Schutz Anerkannte ergibt sich aus dem Familiennachzugsneuregelungsgesetz eine neue letzte Frist wenn bisher durch die Familienangehörigen noch KEIN Visumantrag bei einer deutschen Auslandsvertretung gestellt wurde:
Informationen in Dari, Arabisch und Kurmanci findet man hier: