Geflüchtete als Erntehelfer?

Ob Geflüchtete als Erntehelfer arbeiten dürfen, sofern sie noch nicht anerkannt sind. Die Sachlage stellt sich nun folgendermaßen dar:

Wenn es Landwirte und Migranten gibt, die zusammenfinden, soll im Rahmen der jeweiligen Aufenthaltsrechtskonstellation die Erntehilfe möglich gemacht werden. Der erste Schritt ist also, dass es überhaupt geeignete Kandidaten gibt, die sich mit einem Landwirt oder Winzer zu normalen Arbeitsbedingungen (Mindestlohn etc.) einigen. Über Einzelheiten kann erst gesprochen werden, wenn dieser erste Schritt –
der nicht bei der ABH liegt – getan ist.

Im Klartext: Wer unter den Geflüchteten als Erntehelfer tätig werden möchte, sucht sich einen Landwirt/Winzer, der ihn beschäftigen will, und meldet sich dann bei mir unter coronahilfe@mainz-bingen.de. Ich koordiniere die Hilfsangebote und leite sie an die jeweils zuständige Stelle weiter.

Bildquelle: Hubert Berberich (HubiB) / CC BY