Alle Einmalzahlungen, Zuschüsse im Juli 2022 für Hartz IV und Sozialleistungsempfänger 

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Heizkostenzuschuss

Wem im Zeitaum 01. Oktober 2021 bis 31. März 2022 Wohngeld bewilligt wurde, der erhält einen Heizkostenzuschuss. Dieser beträgt:

  • bei einem zu berücksichtigenden Haushaltsmitglied 270 Euro,
  • bei zwei zu berücksichtigenden Haushaltsmitgliedern 350 Euro,
  • für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied zusätzlich 70 Euro.

Wer im o.g. Zeitraum für mindestens einen Monat Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder Unterhalt nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz erhalten hat, bekommt einen Heizkostenzuschuss i.H.v. 230 Euro.

Der Heizkostenzuschuss darf nicht gepfändet und bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen berücksichtigt werden.

Kinderbonus 2022

Ein Anspruch auf den Kinderbonus 2022 i.H.v. 100 Euro besteht für jedes Kind, für das im Juli 2022 ein Anspruch auf Kindergeld besteht.

Der Kinderbonus wird mit dem Kindergeld für Juli 2022 ausgezahlt und darf bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen berücksichtigt werden.

Hartz IV Sofortzuschlag und Einmalzahlung

Im SGB II erhalten Leistungsbezieher der Regelbedarfsstufen 1 (Alleinstehend, Alleinerziehend) und 2 (Partner) eine Einmalzahlung i.H.v. 200€.

Leistungsbezieher der Regelbedarfsstufen 3 bis 6 (Kinder und Jugendliche bis einschl. 24 Jahre) erhalten den Sofortzuschlag i.H.v. 20€ pro Monat.

Im SGB XII erhalten Leistungsbezieher der Regelbedarfsstufen 1, 2 und 3 die Einmalzahlung i.H.v. 200€, Minderjährige erhalten den Sofortzuschlag i.H.v. 20€ pro Monat. (Leistungsbezieher der Regelbedarfsstufe 3 erhalten hier den Sofortzuschlag i.H.v. 20€ pro Monat nicht, da diese Personengruppe anderweitig abgesichert ist.)