NRIS Foren und News

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NetzNews - 2018 03 März

03.02 Nachbarschaftspaten

 

03.03 Integrationslotsen

  • Jobcenter führen elektronische Akten ein
    • Mit der Einführung der elektronischen Akte, auch E-Akt genannt, sollen sich die Abläufe innerhalb der Jobcenter verbessern. Der Vorgang soll wie folgt ablaufen: Die Leistungsbezieher reichen ihre Unterlagen wie gehabt bei ihrem zuständigen Sachbearbeiter ein. Diese scannen die Dokumente ein und legen sie in einem digitalen Ordner ab. Auch in diesem System hat jeder Hartz IV-Bezieher seinen eigenen Ordner.
    • Jegliche Unterlagen in Papierform werden nach der Archivierung noch weitere zwei Monate aufbewahrt und anschließend vernichtet. Für den Leistungsbezieher ändert sich nichts, außer dass er die Unterlagen nicht mehr im Original einreichen muss. Kopien reichen nun aus.
    • http://www.gegen-hartz.de/news/jobcenter-fuehren-elektronische-akten-ein?utm_source=NL&utm_medium=email&utm_campaign=20180307
  • Sozialrecht Justament: Neue Auflage der modifizierten Zuflusstheorie
    • Der Kollege Bernd Eckard hat in seinem neuesten Sozialrecht Justament: Die »modifizierte Zuflusstheorie« 2018 – zur Anrechnung von Einkommen im SGB II grundlegend überarbeitet. Die »modifizierte Zuflusstheorie« des Bundessozialgerichts bezeichnet eine Systematik, die die Anrechnung von Einkommen im SGB II regelt. Meine Darstellung der »modifizierten Zuflusstheorie« hat im Internet eine weite Verbreitung gefunden. Das sogenannte »Rechtsvereinfachungsgesetz« hat zahlreiche Neuregelungen geschaffen, die eine Überarbeitung meiner bisherigen Darstellung im Jahr 2017 notwendig gemacht haben. Die Neufassung 2018 enthält dagegen weniger umfangreiche Ergänzungen. Die 2018 neugefassten Teile der Darstellung sind mit einem roten Balken links des Textes versehen.
    • http://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/3-2018_Sozialrecht-Justament.pdf
  • Geänderte Weisungslage des BAMF betr. Familienasyl
    • auf die unten stehende Information des Flüchtlingsrates Niedersachsen möchte ich Sie/Euch dringend hinweisen; zur Erklärung: Wenn ein Elternteil oder die Eltern über Familiennachzug zu unbegleiteten Minderjährigen nachkommen, muss/sollte unverzüglich (d.h. in der Regel innerhalb von zwei Wochen) nach der Einreise der Antrag auf „Elternasyl“ nach § 26 Abs. 3 Asylgesetz gestellt werden, um auch die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wie die „Referenzperson“ zu erhalten.
    • Bisherige Regelung: Wenn dieser Antrag gestellt wurde, bevor Tochter/Sohn volljährig geworden sind, war der Zeitpunkt der Antragstellung entscheidend > Elternasyl wurde zugesprochen (dazu siehe das beigefügte Schreiben des BAMF vom November 2016).
    • Neue Regelung: Entscheidend soll es jetzt auf den Zeitpunkt der BAMF-Entscheidung ankommen; d.h.: wenn Sohn oder Tochter zwischen Antragstellung und Entscheidung des BAMF volljährig geworden sind, wird kein Elternasyl mehr zugesprochen.
    • Empfehlung: Auf jeden Fall versuchen, dass der Asylantrag vor dem Erreichen der Volljährigkeit gestellt wird; wenn die Entscheidung des BAMF danach liegt und deshalb das Elternasyl abgelehnt wird, sollte Klage eingereicht werden (so auch die Empfehlung der Niedersachsen).
    • Quelle R. Graßhoff AK Asyl RLP e.V.
  • BAMF lädt im schriftlichen Verfahren anerkannte Geflüchtete zum Gespräch
    • Das BAMF bittet anerkannte Geflüchtete zum Gespräch. Es besteht auch die Gefahr, dass solch ein Gespräch bzw. dessen Ergebnis zum Anlass genommen wird, um ein Widerrufsverfahren einzuleiten. Für ein Widerrufsverfahren gibt es einen klaren gesetzlich vorgesehenen Weg, es besteht der dringende Verdacht, dass dieser umgangen werden soll.
    • Mehr dazu hier: https://tinyurl.com/yczdqzck
  • Neue Gutachten Afghanistan
    • Für das Verwaltungsgericht Leipzig und das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat Amnesty International zwei ausführliche Gutachten zur Situation der Zivilbevölkerung und Sicherheitslage in Afghanistan erstellt. Beide Gutachten machen die schwierige und katastrophale Situation deutlich und geben zudem viele gute Quellen zu weiterführenden Infos und Zahlen.
    • http://www.asyl-rlp.org/gutachten-von-amnesty-international-zu-afghanistan/
  • Rechtlicher Diskriminierungsschutz für Flüchtlinge,Asylsuchende und Personen mit einer Duldung
  • Ausbildungsskript der Refugee Law Clinics "Zur Beratungssituation im Asylverfahren"
  • Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten tritt in Kraft
  • Informationen zum Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen von Terre des Femmes

 

03.04 Arbeit und Ausbildung

 

03.05 Deutschlehrer

 

03.06 Moderatoren

03.09 Sonstiges

  • Schumacher: BE für geflüchtete Menschen im ländlichen Raum
    • Besonderheiten beim ehrenamtlichen Engagement für geflüchtete Menschen im ländlichen Raum behandelt Dr. Jürgen Schumacher, Soziologe und Geschäftsführer bei der INBAS-Sozialforschung GmbH in Frankfurt am Main. Empirische Grundlage des Beitrags sind mehr als 150 qualitative Interviews mit hauptamtlichen KoordinatorInnen und Ehrenamtlichen, die im Rahmen der vom Bundesministerium des Inneren geförderten Studie »Kooperation von Haupt- und Ehrenamtlichen in der Arbeit mit geflüchteten Menschen« durchgeführt wurden, darunter eine Reihe von Interviews mit AkteurInnen aus ländlichen Räumen. Das ermöglicht es, besondere Herausforderungen und erprobte Lösungsstrategien zu skizzieren. Sein Fazit: »Es ist angesichts der geschilderten Herausforderungen alles andere als einfach, Geflüchtete für ein Leben auf dem Lande und die Alteingesessenen dort für ein Zusammenleben mit Geflüchteten zu gewinnen. Die Entwicklungschancen jedoch, die eröffnet werden, wenn dies gelingt, rechtfertigen es auf jeden Fall, den Versuch zu wagen.«
    • http://www.b-b-e.de/fileadmin/inhalte/aktuelles/2018/03/newsletter-05-schumacher.pdf
  • »Fördermittel in der Flüchtlingshilfe«: Studie
    • Die Studie »Fördermittel in der Flüchtlingshilfe« untersucht, mit welchen Hürden und Herausforderungen Organisationen des freiwilligen Engagements für Geflüchtete beim Zugang zu Fördermitteln konfrontiert sind und wie sie diese überwinden können. Die vom Berliner Institut für empirische Integrations- und Migrationsforschung durchgeführte Untersuchung zeigt, dass knapp 40 Prozent der Initiativen gar keine Fördermittel beantragt haben. Als Grund dafür werden u.a. schwierige Zugänge und unpassende Anforderungen gesehen. So fehlt es rund der Hälfte der Befragten am Wissen über mögliche Fördertöpfe, an der korrekten Form der Beantragung und an der Transparenz über die darauf folgenden Prozesse. Als Empfehlung für GeldgeberInnen werden z.B. die Schaffung von Informations- und Unterstützungsangeboten und das Angebot niedrigschwelliger Förderungen genannt. Engagierten wird empfohlen, Netzwerke zu bilden und PrivatspenderInnen und Unternehmen einzubinden. Herausgeberin der Studie ist die Bertelsmann Stiftung.
    • https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publikation/did/foerdermittel-in-der-fluechtlingshilfe/