Wohnsitzauflage VG Bodenheim – Die VG wird keine Anträge auf Auszug aus den VG-Unterkünften mehr entgegennehmen.

Vor einigen Tagen erreichte mich eine Mail der Verbandsgemeinde zum Thema Wohnungen für Asylbewerber.(Mail vom 18.10.2018) Die Mail veröffentliche ich am Ende des Beitrages. Dies bedeutet das Asylbewerbern in der VG Bodenheim nicht länger die Anmietung eigener Wohnungen gestattet wird.

Hier ein Auszug der Mail:

Die VG wird keine Anträge auf Auszug aus den VG-Unterkünften mehr entgegennehmen. Bereits bestehende Mietverhältnisse für nicht Anerkannte werden davon nicht berührt.
Grundlage für diese Entscheidung ist §60, AsylG (Auflagen), https://dejure.org/gesetze/AsylG/60.html:

(1) Ein Ausländer, der nicht oder nicht mehr verpflichtet ist, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, und dessen Lebensunterhalt nicht gesichert ist (§ 2 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes), wird verpflichtet, an dem in der Verteilentscheidung nach § 50 Absatz 4 genannten Ort seinen gewöhnlichen Aufenthalt zu nehmen (Wohnsitzauflage). Findet eine länderübergreifende Verteilung gemäß § 51 statt, dann ergeht die Wohnsitzauflage im Hinblick auf den sich danach ergebenden Aufenthaltsort. Der Ausländer kann den in der Wohnsitzauflage genannten Ort ohne Erlaubnis vorübergehend verlassen.

(2) Ein Ausländer, der nicht oder nicht mehr verpflichtet ist, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, und dessen Lebensunterhalt nicht gesichert ist (§ 2 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes), kann verpflichtet werden,
1. in einer bestimmten Gemeinde, in einer bestimmten Wohnung oder Unterkunft zu wohnen,
2.in eine bestimmte Gemeinde, Wohnung oder Unterkunft umzuziehen oder
3.in dem Bezirk einer anderen Ausländerbehörde desselben Landes seinen gewöhnlichen Aufenthalt und Wohnung oder Unterkunft zu nehmen.
Eine Anhörung des Ausländers ist erforderlich in den Fällen des Satzes 1 Nummer 2, wenn er sich länger als sechs Monate in der Gemeinde, Wohnung oder Unterkunft aufgehalten hat. Die Anhörung gilt als erfolgt, wenn der Ausländer oder sein anwaltlicher Vertreter Gelegenheit hatte, sich innerhalb von zwei Wochen zu der vorgesehenen Unterbringung zu äußern. Eine Anhörung unterbleibt, wenn ihr ein zwingendes öffentliches Interesse entgegensteht.

(3) Zuständig für Maßnahmen nach Absatz 1 Satz 1 ist die nach § 50 zuständige Landesbehörde. Die Wohnsitzauflage soll mit der Zuweisungsentscheidung nach § 50 verbunden werden. Zuständig für Maßnahmen nach Absatz 1 Satz 2 ist die nach § 51 Absatz 2 Satz 2 zuständige Landesbehörde. Die Wohnsitzauflage soll mit der Verteilungsentscheidung nach § 51 Absatz 2 Satz 2 verbunden werden. Zuständig für Maßnahmen nach Absatz 2 ist die Ausländerbehörde, in deren Bezirk die Gemeinde oder die zu beziehende Wohnung oder Unterkunft liegt.

Für Rückfragen zu dieser Regelung steht der Fachbereichsleiter Herr Kehr zur Verfügung.“

Neues Angebot der Verbraucherzentrale RLP: Sprachbarrieren in der Beratung digital überwinden

Wenn sich Migrantinnen und Migranten oder Geflüchtete mit ihren Anliegen an die Verbraucherzentrale wenden, kommt es wegen Sprachproblemen immer wieder zu Verständigungsschwierigkeiten.

Ab dem 01.10.2018 können alle Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz per Video-Chat einen Übersetzer zur Beratung hinzu ziehen. Dies ist dann besonders wichtig, wenn bei fehlenden oder noch nicht gefestigten Sprachkenntnissen eine optimale Beratung nicht  möglich ist. Die technischen Voraussetzungen für diese Leistungen konnte die Verbraucherzentrale dank einer finanziellen Förderung aus dem Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz nun schaffen.

Die Kooperation mit drei Dolmetscherpools ermöglicht es der Verbraucherzentrale, schnell und unkompliziert auf ca. 20 Sprachen sowie unterschiedliche Dialekte zurückzugreifen.

Für eine solche persönliche Beratung ist es möglich, einen Termin über das Servicetelefon der Verbraucherzentrale unter (06131) 28 48 0 oder über die Internetseite der Verbraucherzentrale unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine-rlp  zu erhalten.

 

Gewusst wie! – Wege in Ausbildung und Beruf: Info-Abend der KAUSA Servicestelle Rheinland-Pfalz in Oppenheim

Die Verbandsgemeinde Rhein-Selz ist erst der Anfang. Der „Bildungsweg“ hat viele Etappen. Vorausge- setzt, man findet den Einstieg in die duale Berufsausbildung. Das Diakonische Werk Mainz-Bingen bietet in Kooperation mit dem Landkreis Mainz-Bingen sowie der in Mainz bei der Handwerkskammer Rhein- hessen ansässigen KAUSA Servicestelle Rheinland-Pfalz einen

Info-Abend zur dualen Berufsausbildung
27. September 2018
18:00 – 19:30 Uhr
Diakonisches Werk Mainz-Bingen, Postplatz 1, 55276 Oppenheim

Die duale Ausbildung ist ein wichtiger Bestandteil der Wirtschaftsleistung in Rheinhessen. Unternehmen aus Dienstleistung, Handel, Handwerk, Industrie, Landwirtschaft und Gastronomie suchen Fachkräfte. Das hohe Niveau einer Ausbildung im Handwerk, die guten Übernahme- und Aufstiegschancen sowie die umfangreichen Weiterbildungsmöglichkeiten sind vielen Eltern und Jugendlichen noch nicht bekannt.

Welche Chancen bietet die duale Berufsausbildung? Welche Voraussetzungen muss ein Jugendlicher mitbringen? Wie können Eltern die Berufsorientierung ihrer Kinder unterstützen? Diese und andere Fragen sind Thema der Veranstaltung.

Besonders Neuzugewanderte und ihre ehrenamtlichen Begleiterinnen und Begleiter, Lehrerinnen und Lehrer, aber auch alle anderen Interessierten sind zu dem Infoabend eingeladen. Die KAUSA Servicestelle möchte damit für die duale Ausbildung und für die Einstiegsqualifizierung sensibilisieren und zeigen, was die Handwerkskammer Rheinhessen an Hilfestellungen geben kann.

In Kooperation mit:

page1image10192672page1image8053184page1image13493888page1image3892928page1image49919472

Die Teilnahme ist kostenfrei.

Vorsicht: Betrüger geben sich als Mitarbeiter des IOM aus. Warnung in Arabische, Farsi und Tigrinya

IOM Warnung 2

IOM Warnung 4

IOM Warnung 3

Die Ausländerbehörde hat nachstehende Warnung seitens der IOM Deutschland (Internationale Organisation für Migration) erhalten und bittet mich, sie Ihnen weiterzuleiten:

„Die Internationale Organisation für Migration (IOM) möchte darauf aufmerksam machen, dass Betrüger die offizielle Telefonnummer der IOM in Deutschland missbraucht haben, um betrügerische Anrufe zu tätigen. In diesen drohen die Betrüger mit Abschiebung und verlangen unter anderem die Überweisung von Geldbeträgen.

Wir weisen darauf hin, dass die Anrufe nicht von IOM stammen und in keiner Weise mit Aktivitäten der IOM in Verbindung stehen.

Eine solche Verwendung der IOM Telefonnummer und des Namens von IOM ist nicht autorisiert und ist illegal. IOM nimmt diese Angelegenheit sehr ernst und wird strafrechtliche Maßnahmen gegen solche betrügerischen Praktiken ergreifen.

Wir raten Ihnen dringend vorsichtig bezüglich dieser oder ähnlichen betrügerischen Anrufen oder E-Mails zu sein, die den Namen von IOM missbrauchen. Jegliche Weiterreichung von persönlichen Informationen oder Geld an diejenigen, die solche betrügerischen Anrufe tätigen, kann zu Identitätsdiebstahl, finanziellen Verlusten und anderen Schäden führen. IOM haftet nicht für jegliche Ansprüche, die sich aus betrügerischen Praktiken ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt, auf Ansprüche aus Diebstahl, Verlust oder Beschädigung.

Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie einen verdächtigen Anruf oder eine E-Mail erhalten haben, leiten Sie diese Information bitte an iom-germany@iom.int  oder an abuse@iom.int weiter.“

 

Mit freundlichen Grüßen

IOM Deutschland – Internationale Organisation für Migration – Berlin – Deutschland / Nürnberg – Deutschlan

+49 911 43 000

www.iom.int

Nachhilfe für Schüler und Auszubildende in Oppenheim oder Nierstein

Lernförderung in Schule und Ausbildung

Die VHS bietet, in Kooperation mit den Integrationslotsen, Lernförderung und Nachhilfe für Schüler und Auszubildende aller weiterführenden Schulen an.

Lernziele:

  • Verbesserung der schulischen Leistungen in Berufs- und Realschule plus, IGS undGymnasium
  • Verbesserung der deutschen Sprache
  • Verbesserung von Lese- und Schreibkompetenzen
  • Vorbereitung von Klassenarbeiten undPrüfungen

Dozent:                    Julian Baumgärtner u.a.

Kostenbeitrag:        gebührenfrei

Anmeldung:   kvhs Mainz-Bingen | 06132787-7102 – info@kvhs-mainz-bingen.de

Entweder: dienstags von 18:30 – 20:45 Uhr in der Realschule plus Nierstein – Lernförderung Nierstein

Oder:  montags von 18:30 – 20:45 Uhr im Jugendhaus Oppenheim, Vorraum Lehrküche – Lernförderung Oppenheim

Ausbildung: Last-minute-Angebote im August

Am 1. August beginnt offiziell das nächste Ausbildungsjahr und die meisten Verträge sind schon lange unter Dach und Fach. Aber auch auf den letzten Drücker können Jugendliche noch einen Ausbildungsplatz ergattern. Der Arbeitsagentur liegen noch etliche offene Stellenangebote vor, die bisher nicht besetzt werden konnten.

Damit sich Jugendliche schnell und unkompliziert über die Angebote informieren können, bietet die Mainzer Arbeitsagentur am 17. August und am 31. August jeweils von 8:00 bis 12:00 Uhr eine offene Sprechstunde der Berufsberatung an. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Mitgebrachte Bewerbungsunterlagen erleichtern den Einstieg in ein Gespräch

Berufsinformationszentrum (BiZ) Mainz

Untere Zahlbacher Str. 27
55131 Mainz

Das BAMF warnt vor Personen, die sich als BAMF-Mitarbeitende ausgeben und Geflüchtete befragen

Das BAMF warnt auf seiner Homepage (www.bamf.de) vor Personen, die sich als BAMF-Mitarbeitende ausgeben und Geflüchtete befragen:

„Warnung! In der jüngsten Vergangenheit haben sich mehrfach Personen als Mitarbeitende des Bundesamtes ausgegeben und zu einem Gespräch gebeten, in dem sie AsylantragstellerInnen intensiv befragt haben. Teilweise geschah dies unter dem Vorwand, es gehe um eine zweite Anhörung. Wichtig: Das Bundesamt führt keine Hausbesuche durch! Es handelt sich nicht um Mitarbeitende des Bundesamtes! Das Bundesamt hat deshalb Strafanzeige gestellt. Sollte Ihnen ähnliches passieren oder sollten Sie als BetreuerIn ähnliches beobachten, melden Sie dies bitte Ihrer örtlichen Polizeistelle.“

Auf der Facebookseite des BAMF gibt es die Warnung in verschiedenen Sprachen: https://www.facebook.com/pg/bamf.socialmedia

Bitte informieren Sie die Polizei und geben Sie auch uns Bescheid, wenn Sie von solchen Vorfällen hören.

(Die Warnung des BAMF bezieht sich allerdings nicht  – das wurde von einigen Kommentatoren auf Facebook offenbar schon verwechselt – auf die tatsächlich von der Behörde verschickten Einladungen zum Gespräch zwecks Prüfung eines Widerrufs des Schutzstatus, siehe dazu die Information von Pro Asyl: https://www.proasyl.de/hintergrund/gespraechseinladung-des-bundesamtes-droht-widerruf-des-fluechtlingsstatus/.)