wer hat Interesse an einem Kurs für Menschen ohne Schulbildung in ihrem Ursprungsland teilzunehmen? Der Kurs soll in einer Kleingruppe stattfinden und neben Deutschunterricht auch einfache mathematische Kenntnisse und Allgemeinbildung vermitteln. Wobei wir uns noch in der Planungsphase befinden und alles noch angepasst werden kann.
Bitte meldet euch bei mir bis Montag
Wissen müsste ich den Namen, Geschlecht, das Alter, Nationalität und soweit überhaupt erfolgt, die Jahre des Schulbesuchs im Ursprungsland. Der Aufenthaltsstatus ist erstmal unerheblich.
Wichtig ist zu sehen welcher Bedarf da ist, um dann ein geeignetes Konzept zu stricken. Herzliche Grüße Katja Leonhard
Meldung auch per Mail an un@nackenheimer.community möglich.
Heute informieren wir Sie über unsere sowohl für Quereinsteiger als auch für Jüngere hochattraktive Weiterbildung zur/zum Systemtechniker/in Telekommunikation (dibkom) informieren, die für Rheinland-Pfalz wie folgt angeboten wird:
25.02.2019 bis zum 23.08.2019 – mitVorabstellenzusage zum 26.08.2019 am Schulungsort Mainz mit anschließendem Arbeitsplatzinder jeweiligen erweiterten Wohnortregion
Anders als bei einer normalen Weiterbildung – zuerst Weiterbildung der Teilnehmenden, dann Suche nach Arbeitgeberfirmen – bringen wir bereits die jeweilige konkrete Arbeitgeberfirma in der Region mit.
Diese Firma ist ein großer Dienstleisterpartner von Unitymedia und hat im Bereich der Installation und Wartung von Telekommunikationsanlagen sowie der Entstörung von Anschlüssen einen stark wachsenden Bedarf an Fachkräften, den sie nicht über den Arbeitsmarkt decken können.
Daher erhalten Sie anbei für alle Fälle – mit der Bitte um Weiterleitung an Ihre Kolleginnen und Kollegen – die aktuellen Flyer sowie ein Infoblatt.
Die Teilnehmenden können – bei entsprechender Eignung – bereits vor Kursbeginn eine Stellenzusage erhalten – für direkt im Anschluss an die Weiterbildung. Zur Feststellung der Eignung können die Interessenten 2 Probetage lang erfahrene Systemtechniker/innen Telekommunikation unter Echtzeitbedingungen in der jeweiligen Wohnortregion begleiten. Sollte sowohl vom Interessenten als auch seitens des Technikers der späteren Arbeitgeberfirma ein positives Feedback kommen, folgt die Stellenzusage unter folgenden Bedingungen:
Voraussetzungen zur Jobübernahme:
Die Teilnehmenden absolvieren die angedachte Weiterbildung Systemtechniker/in Telekommunikation (dibkom) erfolgreich
Die Teilnehmenden haben einen Führerschein
Die Teilnehmenden weisen im Praktikum Ihre Eignung nach
Die Teilnehmenden sind mit dem vereinbarten Grundgehalt i.H.v. Brutto € 2100,00 + 240,00 € Auslöse pro Monat einverstanden.
Aktuelle Vermittlungsquoten:
Kurs 1:
87% Vermittlungsquote
Kurs 2:
89% Vermittlungsquote
Späterer Arbeitsplatz:
Die Absolventen werden als Systemtechniker/innen Telekommunikation mit einem Firmenfahrzeug ausgestattet und betreuen in Ihrer jeweiligen Wohnortregion die Kunden der Arbeitgeberfirma wie folgt: Sie installieren und warten Kabelanschlüssen und Anlagen für Telefonie, Internet und TV bzw. sind für die Behebung von Störungen zuständig. Die Tätigkeit ist z.T. eine handwerkliche – Kabel verlegen, Modems anbringen, Kleine Bohrungen für Befestigungen durchführen, Messungen durchführen, Fehler suchen, Steckdosen austauschen – unterscheidet sich jedoch deutlich von einem klassischen Handwerkerberuf:
Die Tätigkeit findet in Privathaushalten statt, d.h. kein Einfluss von Wind, Sonne, Regen, Schnee
Die Tätigkeit ist abwechslungsreich und körperlich nicht mit einer klassischen Handwerkertätigkeit zu vergleichen: nicht 8 Stunden in gleicher Körperhaltung arbeiten, keine monotonen Handlungen, kein schweres Heben (nur Werkzeugkoffer).
Besonders interessant sind die Weiterbildung und der anschließende Arbeitsplatz für gelernte Handwerker, die aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können.
Bitte leiten Sie die Informationen zur Weiterbildung an Ihre Kolleginnen und Kollegen hier in der Region weiter:
den Flyer zur Weiterbildung in Mainz
das Infoblatt Systemtechniker/in Telekommunikation (dibkom) zur Weiterbildung in Mainz
Zielgruppe:
Die Teilnehmenden brauchen keinen (technischen) Berufsabschluss – ein Technischer Berufsabschluss oder praktische Berufserfahrung sind natürlich von Vorteil (KFZ-Mechaniker, Elektriker, Elektrohelfer, Techniker/-helfer, Servicetechniker/-helfer, Fachverkäufer Telekommunikation etc.) – wir vermitteln den Teilnehmenden passgenau die Kenntnisse die Sie bei der vorgesehenen Arbeitsstelle benötigen
Die Teilnehmenden können einen Migrationshintergrund haben, solange sie sich in Deutsch sicher verständigen können
Die Arbeitgeberfirma will sowohl jüngeren Berufseinsteigern mit technischem Interesse bzw. Interesse an moderner Technologie wie Quereinsteigern bis Mitte 50 Jahre eine Chance geben – MOTIVATION geht vor Qualifikation
Altersgruppe: 25 bis ca. 55 Jahre, weiblich/männlich
Führerschein sollte vorhanden sein
Wir zielen auf eine Vermittlungsquote von mindestens 80%. Sollte eine Übernahme aus irgendwelchen Gründen nicht erfolgen unterstützen wir diejenigen mit unserer eigenen Arbeitsvermittlung. Als potentielle Arbeitgeberfirmen kommen dann nicht nur andere große Servicepartner von Kabelnetzbetreiberfirmen in Betracht, sondern genauso sämtliche Kleinstfirmen, die Dienstleistungen im Bereich Lieferung, Installation, Betreuung und Reparatur Kommunikationssysteme und IT anbieten.
Zeitplan:
Bis November: Suche nach Kursteilnehmenden – an diesem Schulungsort sind noch Plätze vorhanden
Kursdurchführung: 25.02.2019 – 23.08.2019
Arbeitsbeginn ab dem 26.08.2019
Einsatzort: in der jeweiligen erweiterten Wohnortregion – die Mitarbeiter erhalten einen Firmenwagen
Um eine passgenaue Vorbereitung der Kursteilnehmenden auf den späteren Arbeitsplatz zu ermöglichen wurden Inhalte und Trainerleistung mit den Arbeitgeberfirmen exakt auf die Bedürfnisse des Arbeitsplatzes „Systemtechniker/in Telekommunikation (dibkom)“ abgestimmt: 4 Monate Unterricht am Schulungsort und 2 Monate Praktikum.
Im Praktikum begleiten die Kursteilnehmer ca. 8 Wochen lang unter Echtzeitbedingungen erfahrene Systemtechniker Telekommunikation der Firmen im Einsatz und machen Training on the Job in der jeweiligen erweiterten Wohnortregion.
Seit Herbst 2018 ergänzt die kostenlose Orientierungs- und Lern-App „NAVI-D – Deutsch für den Alltag“ das Angebot von „Lernen – Lehren – Helfen“. Durch die Offline-Fähigkeit steht NAVI-D unabhängig von Datenvolumen und WLAN jederzeit zur Verfügung. Die Übungen können also zwischendurch zu jeder Zeit und auch ohne Betreuung bearbeitet werden, egal ob unterwegs, im Wartezimmer oder zu Hause.
NAVI-D bietet:
10 umfangreiche Kapitel mit relevanten Themen zum Zurechtkommen in Deutschland
Schnell zugängliche Informationen für die Orientierung im Alltag (Navi-Komponente)
Wortschatz-Übersichten mit Audioaufnahmen
Umfangreiches Bildmaterial
Dialoge zum Anhören und Mitlesen
Grammatikanimationen
Abwechslungsreiche und motivierende Übungen mit sofortigem Feedback (Kurs-Komponente)
Vor einigen Tagen erreichte mich eine Mail der Verbandsgemeinde zum Thema Wohnungen für Asylbewerber.(Mail vom 18.10.2018) Die Mail veröffentliche ich am Ende des Beitrages. Dies bedeutet das Asylbewerbern in der VG Bodenheim nicht länger die Anmietung eigener Wohnungen gestattet wird.
Hier ein Auszug der Mail:
„Die VG wird keine Anträge auf Auszug aus den VG-Unterkünften mehr entgegennehmen. Bereits bestehende Mietverhältnisse für nicht Anerkannte werden davon nicht berührt. Grundlage für diese Entscheidung ist §60, AsylG (Auflagen), https://dejure.org/gesetze/AsylG/60.html:
(1) Ein Ausländer, der nicht oder nicht mehr verpflichtet ist, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, und dessen Lebensunterhalt nicht gesichert ist (§ 2 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes), wird verpflichtet, an dem in der Verteilentscheidung nach § 50 Absatz 4 genannten Ort seinen gewöhnlichen Aufenthalt zu nehmen (Wohnsitzauflage). Findet eine länderübergreifende Verteilung gemäß § 51 statt, dann ergeht die Wohnsitzauflage im Hinblick auf den sich danach ergebenden Aufenthaltsort. Der Ausländer kann den in der Wohnsitzauflage genannten Ort ohne Erlaubnis vorübergehend verlassen.
(2) Ein Ausländer, der nicht oder nicht mehr verpflichtet ist, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, und dessen Lebensunterhalt nicht gesichert ist (§ 2 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes), kann verpflichtet werden, 1. in einer bestimmten Gemeinde, in einer bestimmten Wohnung oder Unterkunft zu wohnen, 2.in eine bestimmte Gemeinde, Wohnung oder Unterkunft umzuziehen oder 3.in dem Bezirk einer anderen Ausländerbehörde desselben Landes seinen gewöhnlichen Aufenthalt und Wohnung oder Unterkunft zu nehmen. Eine Anhörung des Ausländers ist erforderlich in den Fällen des Satzes 1 Nummer 2, wenn er sich länger als sechs Monate in der Gemeinde, Wohnung oder Unterkunft aufgehalten hat. Die Anhörung gilt als erfolgt, wenn der Ausländer oder sein anwaltlicher Vertreter Gelegenheit hatte, sich innerhalb von zwei Wochen zu der vorgesehenen Unterbringung zu äußern. Eine Anhörung unterbleibt, wenn ihr ein zwingendes öffentliches Interesse entgegensteht.
(3) Zuständig für Maßnahmen nach Absatz 1 Satz 1 ist die nach § 50 zuständige Landesbehörde. Die Wohnsitzauflage soll mit der Zuweisungsentscheidung nach § 50 verbunden werden. Zuständig für Maßnahmen nach Absatz 1 Satz 2 ist die nach § 51 Absatz 2 Satz 2 zuständige Landesbehörde. Die Wohnsitzauflage soll mit der Verteilungsentscheidung nach § 51 Absatz 2 Satz 2 verbunden werden. Zuständig für Maßnahmen nach Absatz 2 ist die Ausländerbehörde, in deren Bezirk die Gemeinde oder die zu beziehende Wohnung oder Unterkunft liegt.
Für Rückfragen zu dieser Regelung steht der Fachbereichsleiter Herr Kehr zur Verfügung.“
Auch in diesem Jahr öffnet die Rheinhessen-Fachklinik Alzey wieder Ihre Tore und gibt Neuzugewanderten, Migrantinnen und Migranten die Möglichkeit, die Klinik, ihre Mitarbeiter/innen und die einzelnen Berufssparten/Arbeitsfelder näher kennenzulernen.
Der Kennenlerntag wird unter dem Titel „Die bunte Welt der Berufe im Krankenhaus – lerne sie kennen“ in Zusammenarbeit mit der Rheinhessen-Fachklinik Alzey, der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter und der Kreisverwaltung am
Donnerstag, 08.11.2018, von 09 Uhr bis 12 Uhr
im Tagungszentrum der Rheinhessen-Fachklinik Alzey
Anders als bei einer normalen Weiterbildung – zuerst Weiterbildung der Teilnehmenden, dann Suche nach Arbeitgeberfirmen – bringen wir bereits die jeweilige konkrete Arbeitgeberfirma in der Region mit
Die Teilnehmenden können – bei entsprechender Eignung – bereits vor Kursbeginn eine Stellenzusage erhalten – für direkt im Anschluss an die Weiterbildung. Zur Feststellung der Eignung können die Interessenten 2 Probetage lang erfahrene Systemtechniker/innen Telekommunikation unter Echtzeitbedingungen in der jeweiligen Wohnortregion begleiten. Sollte sowohl vom Interessenten als auch seitens des Technikers der späteren Arbeitgeberfirma ein positives Feedback kommen, folgt die Stellenzusage unter folgenden Bedingungen:
Voraussetzungen zur Jobübernahme:
Die Teilnehmenden absolvieren die angedachte Weiterbildung Systemtechniker/in Telekommunikation (dibkom) erfolgreich
Die Teilnehmenden haben einen Führerschein
Die Teilnehmenden weisen im Praktikum Ihre Eignung nach
Die Teilnehmenden sind mit dem vereinbarten Grundgehalt i.H.v. Brutto € 2100,00 pro Monat einverstanden.
Späterer Arbeitsplatz:
Die Absolventen werden als Systemtechniker/innen Telekommunikation mit einem Firmenfahrzeug ausgestattet und betreuen in Ihrer jeweiligen Wohnortregion die Kunden der Arbeitgeberfirma wie folgt: Sie installieren und warten Kabelanschlüssen und Anlagen für Telefonie, Internet und TV bzw. sind für die Behebung von Störungen zuständig. Die Tätigkeit ist z.T. eine handwerkliche – Kabel verlegen, Modems anbringen, Kleine Bohrungen für Befestigungen durchführen, Messungen durchführen, Fehler suchen, Steckdosen austauschen – unterscheidet sich jedoch deutlich von einem klassischen Handwerkerberuf:
Die Tätigkeit findet in Privathaushalten statt, d.h. kein Einfluss von Wind, Sonne, Regen, Schnee
Die Tätigkeit ist abwechslungsreich und körperlich nicht mit einer klassischen Handwerkertätigkeit zu vergleichen: nicht 8 Stunden in gleicher Körperhaltung arbeiten, keine monotonen Handlungen, kein schweres Heben (nur Werkzeugkoffer).
Besonders interessant sind die Weiterbildung und der anschließende Arbeitsplatz für gelernte Handwerker, die aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können.
Zielgruppe:
Die Teilnehmenden brauchen keinen (technischen) Berufsabschluss – ein Technischer Berufsabschluss oder praktische Berufserfahrung sind natürlich von Vorteil (KFZ-Mechaniker, Elektriker, Elektrohelfer, Techniker/-helfer, Servicetechniker/-helfer, Fachverkäufer Telekommunikation etc.) – wir vermitteln den Teilnehmenden passgenau die Kenntnisse die Sie bei der vorgesehenen Arbeitsstelle benötigen
Die Teilnehmenden können einen Migrationshintergrund haben solange sie sich in Deutsch sicher verständigen können
Die Arbeitgeberfirma will sowohl jüngeren Berufseinsteigern mit technischem Interesse bzw. Interesse an moderner Technologie wie Quereinsteigern bis Mitte 50 Jahre eine Chance geben – MOTIVATION geht vor Qualifikation
Altersgruppe: 25 bis ca. 55 Jahre, weiblich/männlich
Führerschein sollte vorhanden sein
Zeitplan:
Bis November: Suche nach Kursteilnehmenden – an diesem Schulungsort sind noch Plätze vorhanden
Kursdurchführung: 19.11.2018 – 15.5.2019 in Bad Kreuznach
Arbeitsbeginn ab dem 16.05.2019
Einsatzort: in der jeweiligen erweiterten Wohnortregion – die Mitarbeiter erhalten einen Firmenwagen
Um eine passgenaue Vorbereitung der Kursteilnehmenden auf den späteren Arbeitsplatz zu ermöglichen wurden Inhalte und Trainerleistung mit den Arbeitgeberfirmen exakt auf die Bedürfnisse des Arbeitsplatzes „Systemtechniker/in Telekommunikation (dibkom)“ abgestimmt: 4 Monate Unterricht am Schulungsort und 2 Monate Praktikum.
Im Praktikum begleiten die Kursteilnehmer ca. 8 Wochen lang unter Echtzeitbedingungen erfahrene Systemtechniker Telekommunikation der Firmen im Einsatz und machen Training on the Job in der jeweiligen erweiterten Wohnortregion.
Wenn sich Migrantinnen und Migranten oder Geflüchtete mit ihren Anliegen an die Verbraucherzentrale wenden, kommt es wegen Sprachproblemen immer wieder zu Verständigungsschwierigkeiten.
Ab dem 01.10.2018 können alle Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz per Video-Chat einen Übersetzer zur Beratung hinzu ziehen. Dies ist dann besonders wichtig, wenn bei fehlenden oder noch nicht gefestigten Sprachkenntnissen eine optimale Beratung nicht möglich ist. Die technischen Voraussetzungen für diese Leistungen konnte die Verbraucherzentrale dank einer finanziellen Förderung aus dem Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz nun schaffen.
Die Kooperation mit drei Dolmetscherpools ermöglicht es der Verbraucherzentrale, schnell und unkompliziert auf ca. 20 Sprachen sowie unterschiedliche Dialekte zurückzugreifen.
Für eine solche persönliche Beratung ist es möglich, einen Termin über das Servicetelefon der Verbraucherzentrale unter (06131) 28 48 0 oder über die Internetseite der Verbraucherzentrale unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine-rlp zu erhalten.