Mehrsprachiges YouTube-Tutorial zur Ausbildungsduldung

© Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)

Wenn das Asylverfahren negativ entschieden wurde, kommt trotzdem ein Aufenthalt in Deutschland in Betracht. Zum Beispiel über eine Ausbildungsduldung. Wie das funktioniert und wie man überhaupt eine Ausbildung in Deutschland findet? – Das erklärt der Flüchtlingsrat Thüringen in seinen Videos auf Deutsch, Arabisch/ العربية, Dari/دری, Französisch, Tigrinya/ትግርኛ, Serbokroatisch/hrvatski.

https://fluechtlingshelfer.info/start/detail-start/mehrsprachiges-youtube-tutorial-zur-ausbildungsduldung/

Auf der Arbeit? Lernt die Gefahrenzeichen kennen

Arbeitssicherheit ist ein wichtiges Thema, bei dem die Sprachbarriere oftmals besonders im Wege stehen kann. Deshalb bringt das NETZWERK für verschiedene Branchen Flyer heraus, in denen die wichtigsten Gefahrenzeichen in 5 verschiedenen Sprachen erklärt werden: Deutsch, Englisch, Farsi, Tigrinya und Arabisch.

https://www.unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de/newsslider-startseite/gefahrenzeichen-flyer-in-fuenf-sprachen/

Auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz – Hier gibt es Hilfe

In unser Land Geflüchtete, deren rechtlicher Status noch ungeklärt ist, haben keinen Zugang zu berufsorientierenden Maßnahmen. Diese jungen Menschen mochte die IB Südwest mit ihrem „Check-In“ frühestmöglich erreichen und sie für den deutschen Arbeitsmarkt sensibilisieren. Dafür wird ihnen eine Tagesstruktur geschaffen und gemeinsam mit den Sozialarbeitern bzw. freien Mitarbeitern eine berufliche

Perspektive erarbeitet. Damit eine effektive Zusammenarbeit entstehen kann, werden sowohl Einzel- als auch Gruppengespräche zur Vertrauensförderung angeboten. Des Weiteren werden die Teilnehmer an der Schwelle zum Berufsstart unterstützt, indem sie bei Behördengängen und Wohnungsbesichtigungen begleitet werden.

Standort der Maßnahme:

Bahnhofplatz 2
55276 Oppenheim
Mo-Do von 13.00-17.00 Uhr Fr. von 13.00-16 Uhr

Ingenieurwissenschaftliche Qualifizierung (IAQ) für Flüchtlinge und Zugewanderte geht in die 5. Runde

Am 15. August 2019 startet an der Hochschule Kaiserslautern, Campus Zweibrücken, die 5. Ingenieurwissenschaftliche abschlussorientierte Qualifizierung (IAQ)

Zielgruppe sind

  • Personen mit und ohne Migrationshintergrund,
  • Personen im Asylverfahren oder
  • anerkannte Flüchtlinge

mit Wohnsitz in Rheinland-Pfalz, einem im Ausland erworbenen MINT-Hochschulabschluss (Mathematik | Informatik| Naturwissenschaft | Technik) und Deutschkenntnissen auf gutem B1-Niveau.

Ziel der zwölfmonatigen Fortbildung ist es, die Chancen der Teilnehmenden auf einen qualifikationsadäquaten Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt deutlich zu erhöhen. Neben einer sehr individuellen ingenieurwissenschaftlichen Anpassungsqualifizierung werden den Teilnehmenden fachsprachliche, interkulturelle und arbeitsmarktrelevante Kompetenzen vermittelt.

Alle Informationen und Unterlagen zur Bewerbung sind auf der Projekt-Webseite 
www.pro-mst-iaq.de abgelegt. Bewerbungsschluss ist der 30. Mai 2019.

Die Qualifizierung ist ein Teilprojekt des IQ Landesnetzwerkes Rheinland-Pfalz und wird im Rahmen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung“ (IQ) finanziert. Für Teilnehmende entstehen keine Kosten. Der Lebensunterhalt wird weiterhin durch den jeweiligen Leistungsträger gesichert.

Bitte informieren Sie geeignete Personen bzw. Kolleginnen und Kollegen zu diesem Qualifizierungsangebot.

Die Ingenieurwissenschaftliche Qualifizierung ist ein Angebot des „Integrations- und Qualifizierungszentrums für MINT-Berufe“ in Rheinland-Pfalz (IQ-Z-MINT), das im Aus- und Weiterbildungsnetzwerk pro-mst an der Hochschule Kaiserslautern angesiedelt ist.

Neben der Ingenieurwissenschaftlichen Qualifizierung startet ab Frühjahr 2019 ein neues Angebot, das sich nicht nur an akademische sondern auch nichtakademische MINT – Fachkräfte richtet, also auch an Technikerinnen und Techniker oder Handwerkerinnen und Handwerker. In Kürze informieren wir Sie auch über dieses Angebot der „Qualifizierungsbegleitung“.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Regina Vögel (Telefon: 0631/3724-5407, E-Mail: regina.voegel@hs-kl.de).

Leitfaden zur Erstattung von Fahrtkosten bei persönlichen Einladungen der Ausländerbehörde

By Womse – Own workOriginal text: selbst fotografiert, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=46252389

Er bezieht sich auf Termine bei der Ausländerbehörde im Rahmen des Asylbewerberleistungs-gesetzes (AsylbLG). Sie finden den Leitfaden im Anhang.

Bitte beachten Sie: Eine Übernahme der Fahrtkosten kommt nur dann in Betracht, wenn die Ausländerbehörde schriftlich das persönliche Erscheinen angeordnet hat.

In diesem Fall ist die Vorgehensweise wie folgt: 

1.       Der/die Geflüchtete kommt zum entsprechenden Termin in die Ausländerbehörde. Die Fahrtkosten müssen vorgelegt werden. 

2.       Dort erklärt er/sie, dass er/sie die Fahrtkosten gerne erstattet haben möchte.

3.       Die KollegInnen verweisen ihn/sie an den Fachbereich Asyl und Integration.

4.       Direkt im Anschluss geht der/die Geflüchtete in den 2. Stock. Hier helfen die KollegInnen Ankner, Hanselmann, Endel, Milde oder Bouy bei der Antragstellung bzw. prüfen die Voraussetzungen.

Vereinfachte Steuererklärung für alle Flüchtlinge mit einem Job

Vereinfachte Steuererklärung: in 10 Min Geld zurück!

Die vereinfachte Einkommensteuererklärung ist für Arbeitnehmer gedacht, die lediglich Arbeitslohn (einschließlich Versorgungsbezüge) und ggf. bestimmte Lohnersatzleistungen (z. B. Elterngeld, Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld) in Deutschland bezogen haben und nur die in der vereinfachten  Einkommensteuererklärung bezeichneten WerbungskostenSonderausgabenaußergewöhnlichen Belastungen und Steuerermäßigungen haben. Ist ein Arbeitnehmer verheiratet, darf die vereinfachte Steuererklärung nur eingereicht werden, wenn die Zusammenveranlagung beantragt wird.

Wo bekommt man das Formular zur vereinfachten Steuererklärung?

Entweder über Internet https://www.steuern.de/vereinfachte-steuererklaerung.html
oder natürlich in der Sprechstunde im Rathaus.

Kursangebot – Check-in – Berufsorientierung für Neuzugewanderte

Junge Neuzugewanderte sollen die Möglichkeit zur beruflichen Orientierung erhalten, es sollen Perspektiven zur beruflichen Laufbahn aufgezeigt, Kompetenzen herausgearbeitet und gemeinsam der Weg zum Einstieg in den Beruf erarbeitet werden.
Unterstützt und gestärkt werden die Teilnehmer anhand von Einzel- und Gruppengesprächen, Coachings, Betriebsbesichtigungen und beruflichen Erprobungen.

Zielgruppe sind alle Neuzugewanderten, die bislang keinen Zugang zu Maßnahmen der beruflichen Orientierung oder sonstiger Förderung haben, unabhängig vom Aufenthaltsstatus.

Rahmenbedingungen:
Ø  Der Kurs findet Montag bis Donnerstag statt, täglich 4 Stunden.
Ø  Voraussichtlicher Beginn ist 18.02.19
Ø  Laufzeit des Kurses ist bis Ende 2019
Ø  Kursort ist voraussichtlich Bodenheim oder Oppenheim
Ø  Die Teilnahme ist kostenlos

Durchführender Träger ist der Internationale Bund

Bei Interesse oder Rückfragen melden Sie sich gerne bei den Bildungskoordinatorinnen des Landkreises Mainz-Bingen, Janine Göthling Tel. 06132-7873327göthling.janine@mainz-bingen.de oder Linda Blessing Tel. 06132-7873321blessing.linda@mainz-bingen.de

Hallo zusammen, 
wenn ihr InteressentInnen habt, meldet euch direkt in Ingelheim. Auf diese Weise kann die Entscheidung über den Veranstaltungsort beeinflusst werden.
Herzlichen Gruß  

Kathrin Keller
Verbandsgemeinde Bodenheim
Asyl

Fortbildungskurs Schweißen und Holzbearbeitung März 2019 in Nackenheim

mit Flüchtlingen  und anderen Interessierten……

Einführung ins Handwerk

Metall oder Holz, gestalten, ausschneiden, schmieden, drechseln, anpassen.

Projektteil Schweißen 

  • Einführung in das E-Schweißen und Hartlöten. 
  • 3-wöchiger Einführungs-, Fortbildungs-Kurs.
  • Gezeigt wird Schutzgaschweißen, 
    MAG und WIG-Verfahren, 
    sowie Hartlöten mit Silberlot.

Projektteil Holzbearbeitung 

  • Drechseln und Gestaltung in Holz. 
  • Verputzen der Teile

Abschluss

  • Teile aufschweißen, bzw. zusammenfügen
  • Korrosionsschutz,   
  • abschließend Präsentation der Ergebnisse mit Gruppenfoto.

Eine Woche nach Aschermittwoch, ab Mittwoch, dem 6.3.19  beginnt wieder einSchweiß-undHolzverarbeitungskurs.Voraussichtlichan13Werktagen,in,, der Zeit zwischen 9 und 13:30 Uhr. Die Termine können noch tagesaktuell abgestimmtwerden.

Woche 1Woche 2Woche 3
7.3., 8.3.
Jeweils Begin um 9:00 Uhr
11.3.,12.3., 13.3., 15.3. 
Jeweils Begin um 9:00 Uhr
25.3., 26.3., 27.3. 
Jeweils Begin um 9:00 Uhr

Das Material und die Maschinen/ Werkzeuge, werden gestellt. Für die Anfahrt ist selbst zu sorgen.

Richtige Arbeitsbekleidung erwünscht. (Arbeitsanzug, Festes Schuhwerk. etc.)

Eingeladen sind Flüchtlingen und andere Interessenten aus der näheren Umgebung. Wie in zurückliegenden 4 Jahren und in bewährter Weise werden wir für die Ortsgemeinde oder Kindergärten Objekte (Kunstwerke oder Gebrauchsgegenstände) herstellen.

Adresse derAusbildungswerkstatt: Wemer Balbach, Klempnerei 
Gartenfeldstr. 2 , 55299 Nackenheim

Anmeldung erwünscht: 06135 / 3339 oder wbalbach@t-online.de

Werner Balbach Handwerksmeister, Ausbilder  und Gotthard Niedermayer, Co-Ausbilder